Tierschutzorganisationen alarmiert: Bundesrätlichem Gegenvorschlag zur Pelz-Initiative droht inakzeptable Verwässerung
Am Mittwoch, 17. September, berät der Nationalrat über den vom Bundesrat vorgelegten indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte». Die vorberatende Kommission der grossen Kammer empfiehlt diesen zwar zur Annahme, will ihn aber in einem entscheidenden Punkt deutlich abschwächen. Die Tierschutzorganisationen Schweizer Tierschutz STS, Stiftung für das Tier im Recht (TIR), VIER PFOTEN und Zürcher Tierschutz, Sentience und Animal Rights Switzerland rufen den Nationalrat dazu auf, diese aus Tierschutzsicht inakzeptable Verwässerung des Gegenvorschlags abzulehnen, da er tierquälerischen Pelzprodukten Tür und Tor öffnen würde.
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats zur sogenannten Pelz-Initiative der Alliance Animale Suisse (AAS) sieht vor, im Tierschutzgesetz sowohl ein Import- als auch ein Handelsverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte zu verankern. Damit greift er das Anliegen der Initiative weitestgehend auf und geht teilweise sogar über diese hinaus. Die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) beantragt dem Gesamtrat, den Gegenvorschlag anzunehmen. Abweichend von der Vorlage des Bundesrats spricht sich eine Mehrheit der WBK-N allerdings dafür aus, die Einfuhr und den Verkauf von Pelzprodukten, die «gemäss den Vorgaben international anerkannter Zertifizierungssysteme» erzeugt wurden, auch weiterhin zuzulassen. Der Bundesrat möchte sich hingegen auf ein Zertifizierungsprogramm des zuständigen Bundesamts stützen.
Pelztierhaltung in Käfigen bedeutet massives Tierleid
Problematisch dabei ist, dass sämtliche «international anerkannten Zertifizierungssysteme» – wie etwa FURMARK oder Saga Furs – aus der Pelzindustrie selbst stammen und den Anforderungen, die an eine nicht tierquälerische Pelzerzeugung zu stellen sind, bei Weitem nicht gerecht werden. Sie erwecken zwar den Anschein, strenge Tierschutzstandards zu erfüllen, zementieren aber lediglich den Status quo der industriellen Pelzproduktion. So werden die Tiere auch auf Betrieben, die entsprechend zertifiziert sind, ohne artgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten in engen Käfigen mit Gitterböden gehalten – Bedingungen, die nach Massstab des Schweizer Tierschutzgesetzes als klar tierquälerisch zu bezeichnen sind. Als Folge davon leiden die Tiere oftmals unter Pfotenverletzungen, Skelettschäden, Infektionen, Laufstereotypien und stressbedingen Aggressionen bis hin zu Kannibalismus und Selbstverstümmelung. Die Tierschutzorganisationen halten fest: «Eine Regelung, welche die Einfuhr und das Inverkehrbringen von auf diese Weise gewonnenen Pelzen weiterhin erlaubt, würde das eigentliche Ziel des Gegenvorschlags – den Import und den Verkauf tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte zu unterbinden –geradezu ad absurdum führen.»
Dass die Käfighaltung von Pelztieren zwangsläufig mit gravierenden Tierschutzproblemen verbunden ist, hat auch ein kürzlich veröffentlichter Bericht der European Food Safety Authority (EFSA) bestätigt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass diese Probleme in den aktuellen Haltungssystemen – also auch auf Betrieben, die beispielsweise von FURMARK oder Saga Furs zertifiziert sind – weder verhindert noch substanziell abgemildert werden können.
Tierschutzorganisationen lehnen eine Verwässerung des Anliegens entschieden ab
In der Fassung, wie sie die WBK-N empfiehlt, ist der Gegenvorschlag aus Tierschutzsicht somit inakzeptabel. Die Tierschutzorganisationen Schweizer Tierschutz STS, Stiftung für das Tier im Recht (TIR), VIER PFOTEN, Zürcher Tierschutz, Sentience und Animal Rights Switzerland appellieren daher an den Nationalrat, die von der Kommissionsmehrheit beantragte Änderung des Gegenvorschlags abzulehnen und in diesem Punkt an der Version des Bundesrats festzuhalten. Ausserdem unterstützen sie den Antrag einer Minderheit der WBK-N, gemäss dem im Tierschutzgesetz festgehalten werden soll, dass Pelze von Tieren, die in Käfigen mit Gitterböden gehalten oder mit Fallen gejagt wurden, in jedem Fall vom Import- und Handelsverbot erfasst sind.
Für Rückfragen

Andrina Herren
Wildtierökologin
Schweizer Tierschutz STS
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Andreas Rüttimann
Rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter
Stiftung für das Tier im Recht
+41 43 443 06 43
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Lauretta Eckhardt
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www.vier-pfoten.ch
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Geschäftsleitung Zürcher Tierschutz
Zürcher Tierschutz
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