Foire de Chaindon

Foire de Chaindon, Reconvilier BE


4. September 2023, besucht von 5.30 bis 13 Uhr

Die Interventionen des kantonalen Vollzugs und des STS haben wohl dazu beigetragen, dass die Haltungsqualität der Kleintiere am diesjährigen Markt erheblich verbessert wurde, im Vergleich zum letzten Jahr. Hier hat der Veranstalter offensichtlich die nötigen Anpassungen umgesetzt, was erfreulich ist. Leider wurde die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht beim Tierverkauf nicht befolgt. Damit sollen Käuferinnen und Käufer über die Grundbedürfnisse der Tierart aufgeklärt werden. Eine simple Methode, um den Tieren die Chance auf eine zukünftig möglichst gute Haltung zu verbessern. Der Verkauf von Welpen an solchen Veranstaltungen ist aus Sicht des STS ein absolutes No-Go und ein Rückschritt im Vergleich zum letzten Jahr, wo keine Welpen angeboten wurden. Die Gefahr eines Spontankaufes und einer nachfolgenden Überforderung der Neuhalterinnen und Neuhalter ist sehr gross. Vielfach landen spontan gekaufte Tiere kurze Zeit später in den Tierheimen oder auf Kleinanzeigenportalen und wechseln schnell die Hand, was für die Tiere wiederum belastend und durchaus auch traumatisch sein kann. Immerhin hat eine Anbieterin die Welpen nicht vor Ort verkauft, sondern nur hier angepriesen. Der Verkauf soll gemäss ihren Angaben dann an der Zuchtstätte geschehen inklusive einem Beratungsgespräch. Bei den Gross- und Kleintieren für Haus und Hof ist besonders auf einen rücksichtsvollen Umgang mit ihnen zu achten. Gesundheitlich angeschlagene Tiere dürfen gemäss der Tierschutzbestimmungen dem Stress solcher Veranstaltungen nicht ausgesetzt werden. Allen Tieren sollten zu jeder Zeit Sichtschutz- und Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, mindestens sollte mit Absperrbändern oder anderen zur Absperrung geeigneten Materialien verhindert werden, dass sich Personen von hinten den angebundenen Tieren nähern können. Besonders den temperatursensiblen Tieren wie Eseln und den Jung- und Kleintieren ist aus Sicht des Tierschutzes und gemäss Tierschutzverordnung unbedingt mit einem angemessenen Witterungsschutz Rechnung zu tragen.