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Wer zahlt die Behandlungskosten von angefahrenen Katzen?

Die Gemeinde ist laut Bundesgericht nicht dazu verpflichtet, die Tierarztkosten einer angefahrenen Katze zu
übernehmen. Ein Beitrag von srf.ch.

Artikel erschienen auf srf.ch. Autorin: Livia Middendorp.


Um diesen Fall geht es: In der Gemeinde Neuendorf wurde 2022 eine verletzte Katze aufgefunden. Die Polizeibrachte sie in die Tierklinik Mittelland AG, die lebensrettende Massnahmen einleitete und ein Schädeltrauma undeinen Kieferbruch behandelte. Die Behandlungskosten betrugen rund 3300 Franken. Wem die Katze gehört,konnte nicht eruiert werden, da das Tier keinen Chip trug. Die Klinik bat die Gemeinde Neuendorf, die Kosten fürdie Behandlung zu übernehmen, was diese ablehnte. In letzter Instanz entschied nun das Bundesgericht, dass dieGemeinde die Kosten nicht übernehmen muss.

Wer sonst übernimmt die Kosten?
Das Bundesgericht hielt im Urteil fest, dass die Halterin oder der Halter der Katzedazu verpflichtet ist, deren medizinische Behandlung zu übernehmen. Die Frage, wer die Behandlung zahlt, wennnicht herausgefunden werden kann, wem die Katze gehört, bleibt nach dem Urteil ungeklärt. Das Bundesgerichthält lediglich fest, dass die Tierklinik den zivilrechtlichen Weg einschlagen kann, um die Kosten der Polizeianzulasten, die die Katze in die Klinik gebracht hat. So würde letztlich die Gemeinde oder der Kanton zur Kassegebeten, wo die Polizeiangehörigen angestellt sind. Da stellt sich aber die Frage, ob auch eine Privatperson Gefahrläuft, dass sie die Behandlungskosten übernehmen muss, wenn sie eine verletzte Katze in eine Klinik bringt.

Das sagen die Tierärztinnen und Tierärzte
Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST nimmt dasUrteil zur Kenntnis. Tierarztpraxen würden aufgrund solcher Fälle jährlich auf Kosten in der Grössenordnung vonTausenden von Franken sitzen bleiben. Roberto Mossi, Präsident der GST sagt zudem, dass die Fälle häufigerwürden: «Gerade grössere Praxen, die den Notfalldienst für eine ganze Region stellen, müssen immer mehrFindeltiere behandeln.» Die GST pocht daher auf eine gesetzliche Regelung: «Wenn weiterhin unklar bleibt, wer dieKosten für diese Behandlungen übernimmt, besteht schon die Gefahr, dass sich am Ende niemand mehr um dieseFindeltiere kümmern will.»

Das sagt der Tierschutz
Gerade wenn kompliziertere Therapien anstehen, könne die Unklarheit bei der Übernahmevon Behandlungskosten problematisch sein, sagt Julika Fitzi, Leiterin Tierschutz bei Schweizer Tierschutz STS. Siehält es für möglich, dass sich Tierärztinnen und Tierärzte dann auch eher dafür entscheiden, ein Tiereinzuschläfern, um nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Gemäss Julika Fitzi würde eine Chip- undRegistrierungspflicht für Katzen hier Abhilfe schaffen. «Bei Entscheiden über grössere Operationen etwa wäre esschon hilfreich, wenn man die Besitzer kontaktieren kann und diese mitsprechen können.» Zudem komme es auchvor, dass sich die Halterin oder der Halter des Tiers absichtlich nicht meldet, wenn die Gefahr besteht, dassgrössere Kosten anstehen.

Diskussion um Chippflicht
Der Schweizer Tierschutz STS schätzt, dass nur rund ein Drittel der Katzen in derSchweiz registriert sind. Eine Registrierungspflicht war im nationalen Parlament schon mehrfach Thema, fandbisher aber keine Mehrheit. Jüngst bestätigte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesengegenüber dem «Blick» jedoch, dass Abklärungen für eine Registrierungspflicht laufen. Kritikerinnen und Kritikersagen, der administrative Aufwand und die Kosten einer solchen Pflicht seien zu gross.

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